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Muss ein Betriebsübernehmer auch laufende Verträge weiterführen?

günstig für Übernehmer betrifft Unternehmer, Käufer, Gläubiger, Übernehmer
Nein. Wer ein Vermögen übernimmt, tritt nicht in die Stellung des ursprünglichen Schuldners ein. Er haftet neben diesem nur für die Erfüllung von Geldverpflichtungen, nicht für die Fortsetzung laufender Dauerschuldverhältnisse. Auskünfte, die mit der Geldschuld unmittelbar zusammenhängen, muss er aber erteilen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 07.12.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Der Übernehmer eines Vermögens ist nicht (Gesamtsrechtsnachfolger) Nachfolger des Urschuldners und haftet infolge des gesetzlichen Schuldbeitrittes beim Erwerb eines Vermögens neben dem ursprünglichen Schuldner nur für die Erfüllung von Geldverpflichtungen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054838 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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