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Wirkt ein laufender Prozess gegen mich, wenn ich ein Unternehmen übernehme?

günstig für Gläubiger betrifft Übernehmer, Unternehmer, Gläubiger, Käufer
Wenn Sie ein Vermögen oder ein Unternehmen übernehmen und gegen den früheren Inhaber deswegen schon ein Prozess läuft, wirkt das auch gegen Sie. Die Verjährung war zum Zeitpunkt der Übernahme bereits unterbrochen, und daran sind Sie gebunden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 27.05.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Der Übernehmer eines Vermögens muss die im Zeitpunkt der Übernahme bereits eingetretene Unterbrechung der Verjährung durch Prozessführung gegen den Übergeber gegen sich gelten lassen. (Gegen SZ 13/160)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verjährungsunterbrechung wirkt nur zwischen Beteiligten

Die Verjährung wird nur zwischen jenen Personen unterbrochen, zwischen denen der unterbrechende Vorgang stattgefunden hat. Gehen Sie also gegen eine bestimmte Person oder Gesellschaft vor, hält das die Verjährung gegenüber einer anderen nicht auf. Eine Klage gegen eine Gesellschaft im Konzern wirkt daher nicht gegenüber einer anderen Konzerngesellschaft.

günstig für Schuldner Verjährung bei abgetretener Forderung

Wird eine Forderung an jemand anderen übertragen und klagt dieser noch vor Ablauf der Verjährungsfrist, hält das die Verjährung nicht auf, solange er die Forderung noch nicht wirksam erworben hat. Die unterbrechende Wirkung tritt erst mit dem wirksamen Erwerb ein. Diesen Erwerb muss er behaupten und beweisen.

Verwandte Fragen

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