Worauf kommt es bei der Schuldfrage der Scheidung an?
betrifft Ehegatten
Bei der Abwägung des Verschuldens kommt es darauf an, wer den ersten Anlass für das Scheitern der Ehe gegeben hat. Ebenso wichtig ist, wodurch die Ehe endgültig unheilbar zerstört wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Verschuldensabwägung: Maßgebend ist, wer den ersten Anlass zur Zerrüttung gegeben hat und wodurch sie in erster Linie zu einer unheilbaren wurde.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Maßgebend ist, wer den entscheidenden Beitrag zur Zerrüttung der Ehe geleistet hat.OGH 7 Ob 641/88, 22.09.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057361 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 50.
- OGH 5 Ob 51/24x, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 19/23d, 24.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 1 Ob 2/21g, 22.06.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 246/19a, 26.06.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 69/20h, 25.05.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 71/19f, 13.06.2019, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 70/18g, 18.07.2018
- OGH 5 Ob 140/17z, 20.11.2017, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §60 Abs2
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