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Wird das Verschulden geprüft, wenn beide die Scheidung wollen?

betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unterhaltsberechtigte
Der nachträgliche Ausspruch über das Verschulden schützt jenen Ehegatten, der an der Ehe festhalten wollte und trotzdem geschieden wurde; er sichert dessen Unterhalt. Stützen aber beide Ehegatten ihr Scheidungsbegehren auf die Zerrüttung der Ehe, ist eine solche Verschuldensprüfung nicht möglich.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 26.05.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Die Bestimmung des § 61 Abs 3 EheG wurde in Verbindung mit § 69 Abs 2 EheG zur unterhaltsrechtlichen Sicherung jenes Ehegatten geschaffen, der sich der Scheidung nach § 55 Abs 2 EheG widersetzt und an der Ehe festhalten will, aber ungeachtet des Umstandes, dass den klagenden Ehegatten das ausschließliche oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, geschieden wird. Eine Verschuldenserörterung nach § 61 Abs 3 EheG ist daher dann nicht möglich, wenn beide Ehegatten ihr Scheidungsbegehren auf § 55 EheG stützten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

EheG §55 a; EheG §61 Abs3; EheG §69 Abs2

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