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Zählt bei der Scheidung, dass ich Unterhalt brauche?

günstig für Kläger betrifft Ehegatten, Unterhaltsberechtigte
Bei der Abwägung sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Frage, ob der gesetzliche Unterhalt gedeckt ist, bleibt dabei aber außer Betracht, weil der beklagte Teil seinen Unterhaltsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Scheidung behält.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Bei der Interessenabwägung sind wohl auch materielle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die Frage der Deckung des gesetzlichen Unterhaltes ist aber nicht einzubeziehen, weil nach § 69 Abs 2 EheG für den Fall eines Verschuldensanspruches nach § 61 Abs 3 EheG der beklagte Ehegatte auch nach der Scheidung seinen Unterhaltsanspruch auf § 94 ABGB stützen kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EheG §55 Abs2 f

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Ausschluss der Scheidung von Amts wegen

Ob die Scheidung ausgeschlossen ist, berücksichtigt das Gericht von sich aus. Sie müssen dazu keinen besonderen Einwand erheben.

günstig für Beklagter Teilurteil bei Scheidung und Verschulden

Nein. Wird die Scheidung nach langer Trennung begehrt und beantragt der andere Teil den Ausspruch des Verschuldens, darf über die Scheidung allein kein Teilurteil ergehen. Sonst wäre der Unterhalt des beklagten Ehegatten gefährdet, der wie in aufrechter Ehe weiterlaufen soll.

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