Zählt bei der Scheidung, dass ich Unterhalt brauche?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der drohende Verlust eines gehobenen Lebensstils ist aber noch nicht als ein Normalfall abweichender Umstand zu beurteilen.OGH 6 Ob 627/95, 12.10.1995
- Und Art XIV bis XXI EheRÄG den sozialversicherungsrechtlichen Schutz des gegen seinen Willen nach § 55 EheG geschiedenen schuldlosen Teiles sichern.OGH 4 Ob 502/89, 07.02.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056982 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 1 Ob 137/25s, 30.09.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §55 Abs2 f
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob die Scheidung ausgeschlossen ist, berücksichtigt das Gericht von sich aus. Sie müssen dazu keinen besonderen Einwand erheben.
Nein. Wird die Scheidung nach langer Trennung begehrt und beantragt der andere Teil den Ausspruch des Verschuldens, darf über die Scheidung allein kein Teilurteil ergehen. Sonst wäre der Unterhalt des beklagten Ehegatten gefährdet, der wie in aufrechter Ehe weiterlaufen soll.