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Muss ich einwenden, dass die Scheidung ausgeschlossen ist?

günstig für Beklagter betrifft Ehegatten, Beklagte
Ob die Scheidung ausgeschlossen ist, berücksichtigt das Gericht von sich aus. Sie müssen dazu keinen besonderen Einwand erheben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Ob die Scheidung nach § 49, zweiter Satz EheG ausgeschlossen ist, ist von Amts wegen zu berücksichtigen, es bedarf hiezu keiner besonderen Einwendung des Beklagten.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0056948 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Genannte Normen

EheG §49 D; EheG §49 E

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Unterhalt bei der Scheidungsabwägung

Bei der Abwägung sind auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die Frage, ob der gesetzliche Unterhalt gedeckt ist, bleibt dabei aber außer Betracht, weil der beklagte Teil seinen Unterhaltsanspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch nach der Scheidung behält.

günstig für Kläger Fristablauf bei Eheverfehlungen

Im Zweifel gelten Eheverfehlungen nicht als durch Zeitablauf verfallen. Wer die Scheidung begehrt, muss nicht beweisen, dass er die gesetzliche Frist eingehalten hat.

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