Zählt bei der Schuldfrage die Zahl der Vorwürfe?
betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
Nein. Das Gericht zählt bei der Scheidung nicht ab, wer dem anderen mehr Verfehlungen nachweisen kann. Entscheidend sind die Art, das Gewicht und die näheren Umstände der einzelnen Verfehlungen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Für die Verschuldensteilung ist nicht auf die Zahl der im einzelnen bewiesenen Eheverfehlungen abzustellen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sondern auf das Gewicht einzelner Eheverfehlungen.OGH 8 Ob 591/88, 27.10.1988
- Sondern auf die Art und die näheren Umstände der Ehewidrigkeiten.OGH 7 Ob 193/74, 21.11.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 6 Ob 99/20g, 17.12.2020, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 246/19a, 26.06.2020, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §60
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