Zum Inhalt springen

Zählt bei der Schuldfrage die Zahl der Vorwürfe?

betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
Nein. Das Gericht zählt bei der Scheidung nicht ab, wer dem anderen mehr Verfehlungen nachweisen kann. Entscheidend sind die Art, das Gewicht und die näheren Umstände der einzelnen Verfehlungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 17.12.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Für die Verschuldensteilung ist nicht auf die Zahl der im einzelnen bewiesenen Eheverfehlungen abzustellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057158 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

EheG §60

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Gewichtung der beiderseitigen Schuld
Familienrecht · Verschuldensaufteilung bei der Scheidung
Familienrecht · Gewicht der Verfehlungen bei der Scheidung
Familienrecht · Kein Schuldausspruch bei einvernehmlicher Scheidung
Familienrecht · Erster Anlass zur Zerrüttung