Verliere ich den Unterhalt, wenn ich Interna meines Ex weitergebe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Schon ein einmaliger Verstoß gegen ein besonderes Geheimhaltungsinteresse des Unterhaltspflichtigen kann, wenn dadurch in Schädigungsabsicht das wirtschaftliche Fortkommen massiv gefährdet wird, nach den Umständen des Einzelfalls eine Unterhaltsverwirkung auslösen.OGH 3 Ob 90/07t, 28.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057374 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 7 Ob 181/17v, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 152/16y, 22.09.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §74
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Unterhaltsanspruch geht nur bei so schweren Verfehlungen verloren, dass es rechtsmissbräuchlich wäre, ihn noch geltend zu machen. Dabei zählt einerseits, wie schwer das Verhalten objektiv wiegt, andererseits, wie sehr Sie persönlich dafür verantwortlich sind.
Ja. Ob Ihr Verhalten schwer genug wiegt, um den Unterhalt zu verlieren, wird nicht für sich allein beurteilt. Auch das Verhalten des anderen Teils und die gesamten Umstände sind zu berücksichtigen. Für den vollständigen Verlust gilt ein strenger Maßstab.