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Verliere ich den Unterhalt, wenn ich Interna meines Ex weitergebe?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige
Ja, das kann Ihren Unterhaltsanspruch kosten. Geben Sie Dinge, die Sie aus der Ehe wissen und die für Ihren früheren Partner sehr nachteilig sind, an Dritte weiter, kommt es auf Art und Gewicht dieser Angaben, die Art der Weitergabe und die Auswirkungen auf ihn an. Wird sein wirtschaftliches Fortkommen absichtlich schwer gefährdet, kann schon ein einziger Fall genügen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Ob es der geschiedenen Ehefrau als schwere Verfehlung anzulasten ist, wenn sie verschiedene ihr auf Grund des seinerzeitigen ehelichen Zusammenlebens bekannte, aber für den anderen Ehegatten sehr nachteilige Umstände dritten Personen eröffnet, hängt einerseits von der Art und Gewichtigkeit der bekanntgegebenen Umstände sowie von der Art ihrer Weitergabe und damit von dem Auswirkungen derselben auf die Interessenssphäre des geschiedenen Mannes ab. Die Mitteilung von ehrenrührigen Tatsachen ua zB strafgerichtlicher Verurteilung an eine gegnerische wahlwerbende Gruppe bei einer Betriebsratswahl, fälschlicher Behauptung der Erschleichung von Gewerbeberechtigungen, ist eine schwere Verfehlung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057374 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Genannte Normen

EheG §74

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Der Unterhaltsanspruch geht nur bei so schweren Verfehlungen verloren, dass es rechtsmissbräuchlich wäre, ihn noch geltend zu machen. Dabei zählt einerseits, wie schwer das Verhalten objektiv wiegt, andererseits, wie sehr Sie persönlich dafür verantwortlich sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Verwirkung des Ehegattenunterhalts

Ja. Ob Ihr Verhalten schwer genug wiegt, um den Unterhalt zu verlieren, wird nicht für sich allein beurteilt. Auch das Verhalten des anderen Teils und die gesamten Umstände sind zu berücksichtigen. Für den vollständigen Verlust gilt ein strenger Maßstab.

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