Verliere ich den Unterhalt, wenn ich krankheitsbedingt gehandelt habe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 26.09.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 10.
- OGH 7 Ob 181/17v, 26.09.2018, Fall aus Kärnten
- OGH 3 Ob 86/16t, 24.08.2016, Fall aus Tirol
Genannte Normen
EheG §74
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wer derart eklatant gegen die ehelichen Pflichten verstößt, dass ein Unterhaltszuspruch nach dem Gerechtigkeitsempfinden aller vernünftig denkenden Menschen untragbar wäre, verliert den Anspruch. Für den vollständigen Verlust legen die Gerichte allerdings einen strengen Maßstab an.
Eine schwere Verfehlung, die den Unterhalt kostet, muss schwerer wiegen als eine gewöhnliche Eheverfehlung. Sie muss aber keine Straftat sein und nicht so schwer wiegen wie ein Grund für eine Enterbung. Entscheidend ist im Einzelfall, ob dem Verpflichteten die Zahlung nach allen Umständen für alle Zukunft nicht mehr zumutbar ist.