Bleibt das belastete Haus doch in der Aufteilung?
günstig für Nichtunternehmer betrifft Ehegatten, Unternehmer, Liegenschaftseigentümer
Ja, wenn die Sicherheit gar nie in Anspruch genommen werden muss. Nur wenn die Liegenschaft wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens tatsächlich zur Zahlung der Betriebsschulden herangezogen werden muss, bleibt sie außerhalb der Aufteilung. Besteht der Betrieb auch ohne diese Sicherheit weiter oder wird er ohne Rückgriff darauf stillgelegt, wird die Liegenschaft aufgeteilt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Der Grundsatz, daß eine mit einem Unternehmenskredit belastete Liegenschaft bis zum Wert der Kreditbelastung nicht in die Aufteilungsmasse fällt, gilt nur unter der Voraussetzung, daß die Liegenschaft infolge der schlechten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens tatsächlich zur Befriedigung der Unternehmensverbindlichkeit herangezogen werden muß.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verpfändung einer Lebensversicherung.OGH 8 Ob 41/03t, 28.08.2003
- Wird die zur Besicherung von Unternehmenskrediten verwendete Liegenschaft nicht verwertet, weil das Unternehmen auch bei Preisgabe dieser Sicherheit fortbestehen kann oder weil seine dauernde Stilllegung (Liquidation) ohne Rückgriff auf die hypothekarische Sicherheit erfolgen kann, ist demnach die Liegenschaft in die nach §§ 81 ff EheG unter den geschiedenen Ehegatten aufzuteilenden Vermögenswerte einzubeziehen.OGH 5 Ob 134/01v, 10.07.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057532 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 262/15h, 31.03.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
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