Zum Inhalt springen

Zählt Haushalt und Kinderbetreuung so viel wie das Einkommen?

günstig für Haushaltsführender betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Verdient ein Ehegatte das Geld und führt der andere den Haushalt und betreut die Kinder, gelten diese Beiträge grundsätzlich als gleichwertig. Im Einzelfall kann eine der beiden Leistungen aber schwerer wiegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Grundsätzlich werden bei einer Ehe, in der der Mann allein verdient, die Frau aber den Haushalt führt und für die Kinder sorgt, diese beiden Beiträge gegeneinander aufgewogen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann aber eine Leistung gewichtiger sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 52.

Genannte Normen

EheG §83 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Haushaltsführung als Beitrag bei der Aufteilung
Familienrecht · Zuweisung der Ehewohnung bei gleichen Beiträgen
Familienrecht · Kindeswohl bei der Vermögensaufteilung
Familienrecht · Ehewohnung bei gleichwertigen Beiträgen
Familienrecht · Unterhalt nach Scheidung und Arbeitseinsatz