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Muss ich mich für die Ausgleichszahlung finanziell stark einschränken?

günstig für Ausgleichsberechtigter betrifft geschiedene Ehegatten, Ausgleichspflichtige, Ausgleichsberechtigte
Ja. Wer bei der Aufteilung einen Vermögenswert übernehmen will, muss seine Kräfte entsprechend anspannen; es zählt nicht nur, was Sie bequem aufbringen können. Zumutbar sind auch eine Kreditaufnahme und die äußerste Einschränkung der Lebensbedürfnisse, unter Umständen sogar der Verkauf eigener Sachwerte. Trotzdem kann der voll errechnete Betrag im Einzelfall unzumutbar und unbillig sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Als Ausgleichszahlung ist nicht bloß der Betrag aufzuerlegen, den der zur Zahlung Verpflichtete bequem aufbringen kann, vielmehr muß derjenige, der die Übernahme eines Vermögenswertes anstrebt, seine Kräfte entsprechend anspannen (so schon 7 Ob 524/81).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057685 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 43.

Genannte Normen

EheG §94 Abs1

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