Gilt eine Arztpraxis als Unternehmen im Aufteilungsrecht?
günstig für Praxisinhaber betrifft Ehegatten, Ärzte, geschiedene Partner, Unternehmer
Auch eine Arztpraxis ist ein Unternehmen im Sinne der Bestimmung über die Aufteilung nach der Scheidung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.01.2024 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1992)
Auch eine Arztpraxis stellt ein Unternehmen im Sinne der zitierten Norm dar.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057772 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 1 Ob 175/23a, 23.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 112/18d, 30.04.2019, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
EheG §82 Abs1 Z3
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