Zum Inhalt springen

Wer muss beweisen, wohin das Geld vor der Scheidung verschwunden ist?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene
Wer behauptet, die Verringerung des Vermögens oder der Ersparnisse wäre auch bei aufrechter Ehe nicht anders erfolgt, muss das beweisen. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, wirkt sich das gegen ihn aus.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 30.04.2019 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1989)

Wer behauptet, dass die Verringerung von Gebrauchsvermögen oder Ersparnissen eine Maßnahme gewesen sei, die nach den Umständen vermutlich auch bei aufrechter ehelicher Lebensgemeinschaft nicht anders getroffen worden wäre, dem obliegt der Beweis hiefür.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 8.

Genannte Normen

EheG §91 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Verringertes Vermögen bei der Aufteilung
Familienrecht · Vermögensverschiebung vor der Scheidung
Familienrecht · Vermögensverringerung nach der Trennung
Familienrecht · Zeitraum der aufzuteilenden Ersparnisse
Familienrecht · Aufteilung nur vorhandenen Vermögens