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Zählt auch der Verlust einer Sache als Beschädigung?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Eigentümer, Fahrzeughalter, Versicherte
Von einer Sachbeschädigung spricht das Gesetz nicht nur dann, wenn eine Sache beschädigt wird. Auch die vollständige Zerstörung und der Verlust der Sache sind davon erfasst. Sie können daher auch in diesen Fällen Ersatz verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1949, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1949)

Unter Sachbeschädigung im Sinne des § 1 SachschadenpflichtG ist auch die Zerstörung und der Verlust einer Sache zu verstehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EKHG §1 I; SachschadenhaftplichtG §1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

günstig für Schädiger Zeitwert als Grenze des Sachschadens

Grundsätzlich nein. Der zu ersetzende Sachschaden findet seine Grenze im Zeitwert der beschädigten Sache. Eine mäßige, wirtschaftlich vertretbare Überschreitung durch die Reparatur schadet aber nicht; wird tatsächlich repariert, sind die Kosten auch dann zu ersetzen, wenn sie den Wiederbeschaffungswert geringfügig übersteigen.

Verwandte Fragen

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