Bekomme ich jeden Schaden ersetzt, der aus einem Fehler entstand?
betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherte
Ein Schaden wird nur ersetzt, wenn die verletzte Vorschrift gerade solche Schäden verhindern sollte. Wie weit dieser Schutzzweck reicht, lässt sich nicht allgemein sagen, sondern ist im jeweiligen Fall durch Auslegung zu bestimmen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 17.08.2023 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Wieweit der Normzweck (Rechtswidrigkeitszusammenhang) reicht, ist Auslegungsfrage im Einzelfall.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082346 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 17.
- OGH 5 Ob 113/23p, 17.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 171/22s, 29.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 194/22y, 29.06.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 41/20z, 26.08.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 183/18w, 17.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 142/16z, 20.07.2016, Fall aus Salzburg
- OGH 9 ObA 17/16i, 25.02.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1311
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden
Schadenersatz · Schutzzweck einer verletzten Vorschrift
Schadenersatz · Haftung nur im Schutzbereich der Norm
Schadenersatz · Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht
Schadenersatz · Verletzung der geschützten Interessen