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Wann gilt ein Unfall überhaupt als Arbeitsunfall?

günstig für Versicherungsträger betrifft Arbeitnehmer, Beamte, Lehrlinge, Arbeitgeber
Ein Arbeitsunfall liegt nur vor, wenn der Unfall örtlich, zeitlich und ursächlich mit Ihrer Beschäftigung zusammenhängt. Dass er sich am Arbeitsort ereignet hat, genügt allein nicht. Rein persönliche Verrichtungen wie Essen, Trinken oder Einkaufen sind nicht geschützt, außer sie mussten wegen der Arbeit unter erhöhtem Risiko erfolgen und dieses Risiko hat zum Unfall geführt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 14.12.2021 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Ein Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn sich der Unfall im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignet hat. Der örtliche Zusammenhang allein (etwa beim Aufsuchen der Dienstwohnung) genügt nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 23 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0084229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 33.

Im Gesetz

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