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Zählt der Firmenanteil als Geldanlage, wenn er mitreden darf?

günstig für Unternehmer betrifft Ehegatten, Gesellschafter, Unternehmer, Geschiedene
Nein. Eine Beteiligung gilt nur dann als bloße Wertanlage, wenn damit weder eine Mitwirkung an der Führung noch ein maßgeblicher Einfluss verbunden ist. Wer bei wichtigen Entscheidungen wie größeren Investitionen mitreden darf, hält keine bloße Wertanlage. Schon die rechtliche Möglichkeit des Einflusses genügt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Einer Unternehmungsbeteiligung kommt Wertanlagecharakter zu, wenn mit ihr keine Mitwirkung an der Unternehmensführung und auch kein maßgeblicher Einfluß auf das Unternehmen verbunden ist. Übt der Gesellschafter einer OHG nach dem Gesellschaftsvertrag zwar keine Geschäftsführertätigkeit aus, ist er aber bei wichtigen Entscheidungen wie insbesondere über die Vornahme größerer Investitionen mitspracheberechtigt, ist die Unternehmensbeteiligung nicht als Wertanlage anzusehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058277 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Genannte Normen

EheG §82 Abs1 Z4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Minderheitsbeteiligung und Unternehmereigenschaft

Wer sich nur mit einem Minderheitsanteil an einer Gesellschaft beteiligt und damit bloß Kapital anlegt, gilt nicht als Unternehmer. Voraussetzung ist, dass er dadurch keinen nennenswerten Einfluss auf die Geschäftsführung hat. Das bloße Anlegen von Geld ist noch kein unternehmerisches Handeln.

günstig für Konsument Widerspruchsrecht in Geschäftsbedingungen

Soll Ihr Schweigen als Zustimmung gelten, müssen sowohl die Möglichkeit zum Widerspruch als auch die Frist bereits im Vertragstext stehen. Es reicht nicht, dass das Unternehmen Sie ohne eine solche Vereinbarung bloß tatsächlich rechtzeitig auf die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf den möglichen Widerspruch hinweist.

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