Bin ich Bürge, auch wenn im Vertrag Mitschuldner steht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 26.04.2017 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Mit dem von der Beklagten als Hauptschuldnerin aufgenommenen Kredit sollten erkennbar bestehende Schulden des Ehemanns abgedeckt werden, sodass in diesem Umfang eine Interzedenteneigenschaft zu bejahen ist. Aber auch soweit mit dem Kredit eine bereits bestehende gemeinsame Schuld der Beklagten und ihres Mannes abgedeckt wurde, erfolgte anteilig (im Zweifel zur Hälfte) die Tilgung einer materiell fremden Schuld. Im Hinblick auf den restlichen Kredit (Verwendung zu gemeinsamen, beliebigen Zwecken) wurde eine Interzedenteneigenschaft verneint.OGH 3 Ob 111/08g, 03.09.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124086 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 1 Ob 40/17i, 26.04.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 161/15k, 22.03.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, aber nur wenn zwischen Ihnen schon eine besondere rechtliche Beziehung besteht, etwa aus einem Vertrag, aus dem Gesetz oder aus einer erlittenen Schädigung. Handelt es sich dagegen um eine Pflicht, die jemandem nur im Interesse der Allgemeinheit auferlegt ist, haftet er für seine Helfer nicht.
In der Regel muss Sie der Unternehmer als Fachmann beraten und vor Fehlern warnen. Werden Sie aber selbst von einem Sachverständigen vertreten und hätte dieser erkennen können, dass Ihre Anweisung oder die vereinbarte Arbeitsweise verfehlt ist, kann Sie ein Mitverschulden treffen. Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer nicht gewarnt hat.