Wie viel Reaktionszeit wird einem Autofahrer zugestanden?
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Auch einem Fahrer, der besonders vorsichtig und bremsbereit sein muss, wird eine Reaktionszeit von 0,6 bis 0,8 Sekunden zugebilligt. Was in dieser Zeitspanne nicht mehr abgewendet werden konnte, wird ihm nicht angelastet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Auch einem Kraftfahrer der besonders vorsichtig und bremsbereit fahren muß, ist eine Reaktionszeit vom 0,6 bis 0,8 Sekunden zuzubilligen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058376 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 65/20b, 29.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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