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Wie lange darf ich brauchen, bis ich reagiere?

günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Eine Reaktionszeit von einer Sekunde genügt, wenn Sie nicht zu angespannter Aufmerksamkeit verpflichtet sind. Bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit wird also mit einer Sekunde gerechnet.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Reaktionszeit von einer Sekunde genügt, wenn keine Pflicht zu angespannter Aufmerksamkeit besteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074917 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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