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Schadet es mir, wenn ich Sekundenbruchteile zu spät reagierte?

günstig für Fahrzeuglenker betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherte
Nein. Eine Reaktion, die nur um einen Sekundenbruchteil verspätet ist, bleibt ohne Belang. So wurden Verspätungen von 0,4 bis 0,9 Sekunden beurteilt. Ein Operieren mit Sekundenbruchteilen wird abgelehnt, weil es dem tatsächlichen Unfallgeschehen nicht gerecht wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Eine bloß um einen Sekundenbruchteil verspätete Reaktion ist ohne Belang.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 36.

Im Gesetz

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