Schadet es mir, wenn ich Sekundenbruchteile zu spät reagierte?
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Nein. Eine Reaktion, die nur um einen Sekundenbruchteil verspätet ist, bleibt ohne Belang. So wurden Verspätungen von 0,4 bis 0,9 Sekunden beurteilt. Ein Operieren mit Sekundenbruchteilen wird abgelehnt, weil es dem tatsächlichen Unfallgeschehen nicht gerecht wird.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1970)
Eine bloß um einen Sekundenbruchteil verspätete Reaktion ist ohne Belang.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- 0,9 Sekunden Reaktionsverspätung.OGH 2 Ob 47/83, 22.03.1983
- 0,7 SekundenOGH 2 Ob 118/81, 30.11.1982
- 0,8 Sekunden gegenüber außergewöhnlich riskanten Umkehrmanöver.OGH 2 Ob 163/82, 21.09.1982
- 0,4 SekundenOGH 2 Ob 47/82, 09.03.1982
- Im Interesse einer wirklichkeitsnahen Betrachtung des Unfallsgeschehens ist ein Operieren mit Sekundenbruchteilen abzulehnen.OGH 2 Ob 19/81, 28.04.1981
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- 0,5 SekundenOGH 2 Ob 198/79, 12.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074906 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 36.
- OGH 2 Ob 65/20b, 29.04.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
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