Werde ich für eine Schrecksekunde am Steuer entschuldigt?
günstig für Lenker betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherer
Ja, aber nur, wenn Sie ohne eigenes Verschulden von der bedrohlichen Lage überrascht wurden. Wird die Fehlreaktion nicht durch das plötzliche verkehrswidrige Verhalten eines anderen ausgelöst, müssen Sie sie selbst verantworten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Von einer entschuldbaren Fehlreaktion kann nur dann gesprochen werden, wenn der Fahrzeuglenker ohne sein Verschulden von dem bedrohlichen Ereignis überrascht worden ist (ZVR 1967/251).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Voranfahrendes Fahrzeug schleudert und überschlägt sich, in fünfzig Meter Abstand folgendes Fahrzeug gerät durch unnötige Notbremsung ebenfalls ins Schleudern; Verschuldensteilung 1 : 1.OGH 2 Ob 199/83, 25.10.1983
- Fehlreaktionen, die nicht durch ein plötzliches auftretendes verkehrswidriges Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers ausgelöst werden, hat der Lenker selbst zu verantworten.OGH 8 Ob 1/81, 12.03.1981
- Überraschend sichtbehindernde Auspuffanlage Rauchwolke bei Überholmanöver.OGH 2 Ob 69/76, 06.05.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 2 Ob 231/22t, 21.02.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 117/16v, 20.06.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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