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Zählt ein abgestellter Anhänger noch zum Betrieb des Fahrzeugs?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Halter, Geschädigte, Versicherer
Wird ein Anhänger vom Zugfahrzeug gelöst und am Straßenrand abgestellt, gilt ein durch ihn verursachter Unfall trotzdem als beim Betrieb des Kraftfahrzeugs entstanden. Wie lange der Anhänger schon vom Motorwagen getrennt ist, spielt keine Rolle.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 20.11.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Wird der Anhänger eines Lastzuges aus der Betriebseinheit gelöst und am Straßenrand abgestellt, so ist ein durch den Anhänger verursachter Unfall bei dem Betrieb des Kraftfahrzeuges entstanden. Auf die Dauer der Trennung vom Motorwagen kommt es nicht an. BGH vom 21.03.1961, VI ZR 88/60; Veröff: Deutsches Autorecht 1961,199 = NJW 1961,1163

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058408 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

EKHG §1 IIIB

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

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