Zum Inhalt springen

Zählt mein Schaden als beim Betrieb eines Fahrzeugs entstanden?

betrifft Geschädigte, Fahrzeughalter, Versicherer
Das hängt immer von den Umständen Ihres Falles ab und lässt sich nicht allgemein beantworten; der Oberste Gerichtshof greift solche Beurteilungen daher in der Regel nicht auf. Dasselbe gilt für die Frage, ob ein Fahrzeug im Sinn der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verwendet wurde.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1998)

Die Frage, ob ein Schaden im Sinn des § 1 EKHG beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht wurde, hängt von den Umständen des zu entscheidenden Falles ab und geht daher in ihrer Bedeutung über den Anlassfall nicht hinaus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111365 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Versicherung · Deckungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung
Schadenersatz · Unfall beim Betrieb eines Fahrzeugs
Versicherung · Schaden beim Betrieb eines Fahrzeugs
Versicherung · Verwendung und Betrieb eines Fahrzeugs
Schadenersatz · Kraftfahrzeugbegriff bei der Haftung