Zum Inhalt springen

Ist eine Fahrt unbefugt, wenn der Fahrer trotz Verbots trinkt?

günstig für Geschädigter betrifft Arbeitgeber, Fahrer, Unfallopfer, Versicherung
Nein. Verstößt der beauftragte Fahrer gegen ein ausdrückliches oder stillschweigendes Alkoholverbot, ist das ein Verstoß gegenüber seinem Auftraggeber. Zur unbefugten Fahrt wird die Fahrt dadurch nicht, sonst wäre jede Fahrt eines alkoholisierten fremden Lenkers eine Schwarzfahrt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Verstößt der beauftragte Lenker gegen das zumindest konkludente Verbot des Konsums von Alkohol, so ist dies eine Disziplinarwidrigkeit gegenüber dem Auftraggeber, macht jedoch die Fahrt noch nicht zur Schwarzfahrt, denn sonst wäre jede Inbetriebnahme durch einen vom Halter verschiedenen alkoholisierten Lenker als Schwarzfahrt zu qualifizieren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058430 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EKHG §6; EKHG §19 Abs2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden des betrunkenen Beifahrers

Wer sich vor der Fahrt sinnlos betrinkt, kann nicht mehr prüfen, ob er sich dem Fahrer anvertrauen darf. Verursacht der betrunkene Fahrer dann einen Unfall, trifft den Verletzten eine Mitschuld. Nur wenn ihn am eigenen Rausch kein Verschulden trifft, etwa weil er die berauschende Wirkung nicht kannte, das Getränk ärztlich verordnet war oder ihm der Alkohol eingeflößt wurde, wird ihm das nicht angerechnet.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Alkohol und unbefugte Fahrt
Schadenersatz · Missachtete Weisungen bei der Fahrt
Schadenersatz · Weiterfahrt als unbefugte Fahrt
Schadenersatz · Unbefugte Fahrt eines Angestellten
Schadenersatz · Haftung des Fahrzeughalters für fremde Fahrten