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Trifft die Sicherungspflicht auch die Mitarbeiter des Halters?

günstig für Geschädigter betrifft Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Fahrzeughalter, Unfallopfer
Ja. Nicht nur den Halter, sondern auch die beim Betrieb tätigen Personen treffen strengste Anforderungen, wenn es darum geht, eine unbefugte Fahrt zu verhindern.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

An die Sorgfaltspflichten von Halter und Betriebsgehilfen sind zur Verhinderung einer Schwarzfahrt strengste Anforderungen zu stellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058473 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EKHG §6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Mitverschulden durch eigene Gehilfen

Werden Sie von Ihrem Vertragspartner geschädigt, müssen Sie sich als Mitverschulden anrechnen lassen, wenn eine von Ihnen zur Erfüllung eingesetzte Person durch Sorglosigkeit gegenüber Ihren eigenen Gütern zum Schaden beigetragen hat. Der Schaden wird dann geteilt.

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