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Wie streng ist die Pflicht, unbefugte Fahrten zu verhindern?

günstig für Geschädigter betrifft Fahrzeughalter, Versicherung, Unfallopfer
Sehr streng. Der Halter muss bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalls alles tun, was ihm zur Verhütung unbefugter Fahrten billigerweise zugemutet werden kann. Was im Einzelfall nötig ist, hängt von den konkreten Verhältnissen ab. Die Schlüssel ständig bei sich zu tragen, wird nicht verlangt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 27.07.2017 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Der Halter muß bis zur Grenze des unabwendbaren Zufalles alles tun, was ihm billigerweise zur Verhütung von Schwarzfahrten zugemutet werden kann. An seine Sorgfaltspflicht sind die strengsten Anforderungen zu stellen, wobei sich die Beantwortung der Frage, was zur Sicherung des Fahrzeuges vor unbefugter Benützung geschehen muß, nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles richtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 27.

Genannte Normen

EKHG §6

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Grenzen der Sorgfaltspflicht

Ob ein Verhalten rechtswidrig war, misst sich an Verhaltensgeboten, die für die konkrete Situation im Vorhinein ausformuliert sind und die erforderliche Sorgfalt bestimmen. Dabei ist darauf zu achten, dass dem Schädiger keine völlig unerfüllbaren Sorgfaltspflichten auferlegt werden.

günstig für Schädiger Grobe Fahrlässigkeit bei Schutzgesetzverstoß

Nein. Dass Sie gegen eine Schutzvorschrift wie die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben, macht Ihr Verhalten für sich allein noch nicht grob fahrlässig. Der Verstoß muss objektiv besonders schwer wiegen und Ihnen auch persönlich schwerstens vorwerfbar sein.

Verwandte Fragen

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