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Muss ich mitzahlen, wenn ich nur falsch reagiert habe?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallbeteiligte, Lenker, Versicherung
Nicht unbedingt. Steht dem schuldhaften Verhalten des einen Beteiligten, das den Unfall ausgelöst hat, nur eine Fehlreaktion des anderen gegenüber, kann der Ausgleich zur Gänze entfallen. Ein Verhalten, das nicht allen Gegebenheiten gerecht wird, führt nicht in jedem Fall zu einer Kürzung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 05.08.2016 (37 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Eine Ausgleichspflicht im Sinne des § 11 EKHG kann entfallen, wenn einem primär unfallskausalen schuldhaften Fehlverhalten des einen Beteiligten lediglich eine allfällige Fehlreaktion des anderen gegenübersteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058508 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Genannte Normen

EKHG §11 A

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Mitverschulden ohne rechtswidriges Verhalten

Für eine Mitschuld am eigenen Schaden ist nicht nötig, dass Sie sich rechtswidrig verhalten haben. Es genügt, dass Sie mit Ihren eigenen Gütern sorglos umgegangen sind. Der Schaden wird dann zwischen Ihnen und dem Schädiger aufgeteilt.

günstig für Schädiger Ausgleich unter Unfallbeteiligten und Schmerzengeld

Der Ausgleich zwischen mehreren Unfallbeteiligten setzt voraus, dass alle gesetzlich für den Schaden haften. Dabei zählt nicht nur das besondere Haftpflichtgesetz, sondern auch das allgemeine Zivilrecht. Deshalb ist der Ausgleich auch dann möglich, wenn es zum Teil um Schmerzengeld geht.

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