Wer hat Vorrang, wenn mein Fahrstreifen endet?
günstig für Geradeausfahrer betrifft Autofahrer, Lkw-Fahrer, Unfallbeteiligte
Setzt sich einer von zwei Fahrstreifen fort und endet der andere, muss derjenige, der auf dem endenden Fahrstreifen fährt, dem Verkehr auf dem fortgeführten Fahrstreifen den Vorrang geben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Setzt sich einer der beiden Fahrstreifen fort und hört der andere Fahrstreifen auf, so muss der auf dem aufhörenden Fahrstreifen fahrende Kraftfahrer dem auf dem fortgeführten Fahrstreifen flutenden Verkehr den Vorrang geben. (§ 7 Abs 3).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das ist aber nicht der Fall, wenn Straßenbahngleise und der Fahrstreifen eines LKW in ihrem natürlichen Verlauf zusammengeführt werden und sohin beide Fahrstreifen als fortgesetzt anzusehen sind. Mangels ausdrücklicher Regelung ist in diesem Fall § 19 Abs 1 StVO anzuwenden.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Welcher Fahrstreifen aufhört, kann sich aus Bodenmarkierungen oder der Lage von Hindernissen ergeben.OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024
- Die gleichmäßige Verjüngung der Fahrbahn bis auf eine Breite, die das Nebeneinanderfahren der unfallbeteiligten Fahrzeuge ausschließt, führt grundsätzlich zu einer Fortführung des rechten Fahrstreifens und begründet damit den Rechtsvorrang des rechts fahrenden Fahrzeuges, soferne nicht gegen das in §11 Abs5 StVO geregelte, nicht nur im Fall eines aufhörenden Fahrstreifens, sondern auch bei einer derartigen gleichmäßigen Verengung geltende Reißverschlusssystem verstoßen wurde. Eine nach der Kollisionsstelle liegende, einseitige Verengung (Einschränkung der Aktivfahrbahnbreite auf ca 3,8 m) durch am rechten Fahrbahnrand parkende Fahrzeuge und die damit verbundene „Blockierung der Fahrlinie" des rechts Fahrenden hat bei der Beurteilung, welchem der unfallbeteiligten Fahrzeuge eine unfallkausale Vorrangverletzung anzulasten ist, außer Betracht zu bleiben.OGH 2 Ob 169/06a, 21.09.2006
- Welcher Fahrstreifen aufhört, kann sich aus Bodenmarkierungen oder der Lage von Hindernissen (Baustellen) ergeben; im Falle einer allmählichen Verengung ist regelmäßig der rechte Fahrstreifen als fortgeführt zu betrachten.OGH 2 Ob 288/04y, 20.12.2004
- Eine sechsundzwanzig Meter der Kreuzung beginnende Verbreiterung der Fahrbahn ist für den fließenden Verkehr bestimmt, auch wenn sich dieser Fahrstreifen nach der Kreuzung nicht fortsetzt.OGH 2 Ob 276/82, 11.01.1983
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- Kein Aufhören eines Fahrstreifens, wenn nach der Kreuzung der erste Fahrstreifen als Parkstreifen fortgeführt wird.OGH 2 Ob 78/77, 05.05.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0058743 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 2 Ob 5/24k, 28.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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