Zum Inhalt springen

Wann habe ich dem anderen wirklich den Vorrang genommen?

günstig für Wartepflichtiger betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte, Versicherungen
Ein Vorrangfall liegt nur so lange vor, als der Vorrangberechtigte wegen des Einbiegens unvermittelt bremsen muss. Musste er das nicht, wurde sein Vorrang auch nicht verletzt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.03.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Ein Vorrangsfall ist solange anzunehmen, als sich für den Vorrangsberechtigten die Notwendigkeit eines unvermittelten Bremsens oder eines Autolenkers unmittelbar aus dem Einbiegen des Wartepflichtigen ergibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075077 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Wartepflicht und zu schnelle Fahrzeuge
Schadenersatz · Vorrang und geringfügiges Abbremsen
Schadenersatz · Vertrauen auf den eigenen Vorrang
Schadenersatz · Vorrang während des ganzen Fahrmanövers
Schadenersatz · Anhalten als Vorrangverzicht