Mit wem habe ich als Geschäftsführer den Vertrag?
betrifft Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaft
Der Vertrag über die Geschäftsführung besteht zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer. Er besteht nicht zwischen dem einzelnen Gesellschafter und dem Geschäftsführer.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die Parteien des Geschäftsführungsvertrages sind die Gesellschaft und der Geschäftsführer, nicht der Gesellschafter und der Geschäftsführer.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Geschäftsführer ist nur der Gesellschaft gegenüber zur Tätigkeit verpflichtet, verantwortlich und haftbar, nicht aber gegenüber den einzelnen Gesellschaftern. Direkte Rechtsbeziehungen bestehen nur zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft, nicht aber zwischen ihm und den einzelnen Gesellschaftern.OGH 1 Ob 617/91, 20.11.1991
- Durch die angenommene Bestellung zum Geschäftsführer werden direkte Rechtsbeziehungen nur zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft begründet.OGH 5 Ob 521/84, 27.03.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059354 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 8 ObA 31/25d, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 11 Os 56/22b, 15.11.2022
- OGH 8 ObA 80/19a, 18.12.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
GmbHG §1; GmbHG §5; GmbHG §15; GmbHG §16; GmbHG §61
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