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Wann gilt ein Geschäft mit sich selbst ohne Zustimmung?

günstig für Vollmachtgeber betrifft Vollmachtgeber, Bevollmächtigter, Gesellschafter, Geschäftsführer
Ohne Zustimmung oder nachträgliche Genehmigung ist ein Geschäft, das jemand mit sich selbst oder als Vertreter beider Seiten abschließt, nur zulässig, wenn ein Interessenkonflikt nicht einmal zu befürchten ist. Zusätzlich muss der Abschlusswille dem Auftraggeber gegenüber so geäußert werden, dass er nicht unkontrolliert zurückgenommen werden kann.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.01.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Ohne Zustimmung oder Genehmigung könnte ein Insich - Geschäft nur dann zulässig sein, wenn dadurch die Gefahr einer Interessenkollision nicht einmal zu befürchten ist und der Abschlusswille des Selbstkontrahierenden (oder Doppelvertreters) seinem Auftraggeber gegenüber in einer eine unkontrollierbare Zurücknahme ausschließenden Form geäußert wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0059793 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 8.

Im Gesetz

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