Muss ich Urkunden lesen, obwohl das Grundbuch nicht verweist?
betrifft Käufer, Grundeigentümer, Banken, Ersteher
Unter Umständen ja. Auch ohne Verweis im Hauptbuch ist die Urkundensammlung zu berücksichtigen, wenn schon die Art der Eintragung vermuten lässt, dass wichtige Nebenbestimmungen nur in der Urkunde stehen. Wer dann nicht nachsieht, kann sich nicht auf den guten Glauben berufen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1934)
Die Urkundensammlung ist auch ohne Bezugnahme im Hauptbuche nach § 5 GBG zu berücksichtigen, wenn sich aus der Art der Eintragung die Vermutung ergibt, dass wichtige Nebenbestimmungen zwar in der Urkunde, aber nicht im Hauptbuche erscheinen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach der Rechtsprechung besteht immer dann eine Verpflichtung zur Einsicht in die Urkundensammlung, wenn sich aus der Art der Eintragung die Vermutung ergibt, dass wichtige Nebenbestimmungen in der Urkunde, aber nicht im Hauptbuch aufscheinen.OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024
- ZahlungsbedingungenOGH 1 Ob 644/87, 15.07.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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