Kann ich eine fehlende Urkunde noch im Rechtsmittel nachreichen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 28.08.2018 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Im erstinstanzlichen Grundbuchsverfahren unterbliebener Verbesserungsauftrag nach § 82a GBG.OGH 5 Ob 111/18m, 28.08.2018
- Eine Abkehr von der ständigen Judikatur zur Unanfechtbarkeit der Verneinung eines Verfahrensmangels erster Instanz durch das Rekursgericht auch im Grundbuchsverfahren ist der Entscheidung 5 Ob 82/15t, die einen speziellen Sachverhalt betraf, nicht zu entnehmen.OGH 5 Ob 111/18m, 28.08.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130187 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 111/18m, 28.08.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Auch ein abweisender Beschluss im Grundbuchsverfahren wird endgültig. Solange sich der Grundbuchsstand und die Urkunden nicht geändert haben, ist ein neuerlicher Antrag zurückzuweisen; eine zusätzliche rechtliche Begründung allein genügt nicht.
Nein. Weist das Grundbuchsgericht einen Antrag ab, wird diese Entscheidung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich verbindlich. Diese Wirkung trifft aber nur die am Grundbuchsverfahren Beteiligten, nicht jeden Dritten.