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Muss ich beim Grundstückskauf die Urkunden im Grundbuch lesen?

günstig für Berechtigter betrifft Käufer, Grundeigentümer, Kreditgeber
Ja. Bei einer eingetragenen Grunddienstbarkeit stehen wichtige Nebenbestimmungen meist nicht im Grundbuch selbst, sondern in den zugrunde liegenden Urkunden. Sie sind daher verpflichtet, die Urkundensammlung einzusehen; sonst können Sie sich später nicht auf Ihren guten Glauben berufen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1975)

Bei einer Grunddienstbarkeit ergibt sich in der Regel aus der Art der Eintragung die Vermutung, dass wichtige Nebenbestimmungen wohl in den Urkunden, nicht aber im Hauptbuch aufscheinen. Daher Pflicht, die Urkundensammlung einzusehen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011545 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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