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Was muss ich verlangen, damit mein Streit im Grundbuch angemerkt wird?

betrifft Liegenschaftseigentümer, Kläger, Käufer
Sie müssen in der Klage verlangen, dass der frühere Grundbuchstand wiederhergestellt wird. Der bloße Zweck des Verfahrens genügt nicht, wenn ein solches Begehren völlig fehlt. Es reicht aber, wenn Sie die angefochtene Eintragung für unwirksam erklären und löschen lassen wollen. Eine Klage nur auf Feststellung, dass der Erwerbstitel unwirksam war, genügt nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Die Streitanmerkung hat nach § 61 Abs 2 GBG zur Voraussetzung, dass die Wiederherstellung des früheren Buchstandes verlangt wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060511 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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