Kann ich jede Klage um ein Grundstück im Grundbuch anmerken?
günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Kläger, Käufer, Geschenkgeber, Erben
Nein. Eine Streitanmerkung ist nur möglich, wenn Sie ein Recht geltend machen, das unmittelbar an der Liegenschaft besteht. Klagen Sie dagegen nur auf Erfüllung eines Vertrags, auf Rückübertragung nach einem Widerruf oder auf Schadenersatz, ist die Anmerkung nicht zulässig.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 06.06.2024 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Es ist ständige Rechtsprechung, dass eine Streitanmerkung bei bloß obligatorischen, auf vertraglicher Grundlage beruhenden Ansprüchen nicht zu bewilligen ist (so SZ 2/7, 5/60, 6/80, 21/105 ua, zuletzt 7 Ob 464/57).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsklage.OGH 2 Ob 160/21z, 21.10.2021
- Wenn in einem Eventualbegehren nur ein (obligatorischer) Anspruch auf Rückübertragung für den Fall eines - bisher noch nicht erfolgten - „Wegfalls", also bei nachträglicher Beseitigung des (nach dem allein maßgebenden Klagevorbringen gültig zustandegekommenen und unangefochtenweiterbestehenden) Titelgeschäfts geltend gemacht wird, ist eine Streitanmerkung der Klage gemäß § 61 Abs 1 GBG nicht zulässig.OGH 7 Ob 213/06h, 27.09.2006
- Das gilt insbesondere für Ansprüche, die sich auf den Titel des Schadenersatzes stützen.OGH 5 Ob 297/03t, 10.02.2004
- Zur Sicherung obligatorischer Verschaffungsansprüche steht die Streitanmerkung nicht zur Verfügung.OGH 5 Ob 297/03t, 10.02.2004
- Keine Streitanmerkung der Klage auf Rückübertragung des Eigentums nach Widerruf der Schenkung (ein obligatorischer Anspruch).OGH 7 Ob 253/02k, 11.12.2002
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Keine Streitanmerkung der Klage des Vorkaufsberechtigten gegen den Vorkaufsverpflichteten auf Zustimmung zur Einverleibung seines Eigentumsrechtes auf Grund des behaupteten Eintrittes des Vorkaufsfalls.OGH 7 Ob 313/01g, 17.04.2002
- Keine Streitanmeldung für die Geltendmachung einer unbezahlt gebliebenen Bauzinsrate.OGH 1 Ob 2133/96z, 25.06.1996
- Demnach bleibt dem Käufer, der den Verkäufer auf Zahlung des Kaufvertrags und auf Unterfertigung einer verbücherungsfähigen Urkunde in Anspruch nimmt, die Streitanmerkung verwehrt.OGH 6 Ob 609/83, 26.05.1983
- Zumindest Geltendmachung eines Rechtes, das zufolge besonderer Bestimmungen einem dinglichen Recht gleichzuhalten ist.OGH 7 Ob 659/76, 16.09.1976
- Auch dann, wenn auf Grund dieses Anspruchs der Erwerb eines bücherlichen Rechtes begehrt wird.OGH 1 Ob 160/70, 15.07.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060629 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 44.
- OGH 5 Ob 93/24y, 06.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 179/18v, 25.10.2018, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 189/16d, 22.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 222/15f, 25.01.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Wer die Streitanmerkung verlangen kann
Wohnungseigentum · Anmerkung der Klage im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Streitanmerkung bei Ehepakten
Eigentum und Grundbuch · Begehren für die Streitanmerkung im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Voraussetzungen der Streitanmerkung im Grundbuch