Prüft das Grundbuchsgericht auch private Urkunden genau?
betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Kreditgeber
Ja. Das Grundbuchsgericht muss Ihr Ansuchen und alle Beilagen einer genauen Prüfung unterziehen. Diese strenge Prüfung gilt für öffentliche Urkunden ebenso wie für Privaturkunden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 04.05.2017 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Die Vorschrift des § 94 GBG nach einer genauen Prüfung der beigebrachten Urkunde bezieht sich sowohl auf öffentliche als auch auf Privaturkunden.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060521 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 52/17h, 04.05.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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