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Wird meine Eintragung abgewiesen, wenn sie ein Gesetz umgeht?

betrifft Käufer, Verkäufer, Liegenschaftseigentümer
Ja. Bestehen berechtigte Bedenken, dass mit dem Antrag ein Umgehungsgeschäft verwirklicht werden soll, ist er abzuweisen. Das gilt etwa, wenn statt eines nicht durchsetzbaren Kaufvertrags eine Hypothek eingetragen werden soll und damit wirtschaftlich ein ähnlicher Erfolg erreicht wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Der Grundbuchsantrag ist abzuweisen, wenn berechtigte Bedenken im Sinne des Vorliegens eines Umgehungsgeschäftes bestehen (hier: Umgehung des GVG - Hypothekenbestellung statt des rite nicht realisierbaren Kaufvertrages und damit Bewirkung eines ähnlichen wirtschaftlichen Erfolges.)

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060551 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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