Zum Inhalt springen

Wird mein Grundbuchsantrag wegen einer Kleinigkeit abgewiesen?

günstig für Antragsteller betrifft Käufer, Verkäufer, Grundeigentümer, Antragsteller
Nicht unbedingt. Die Formvorschriften für Urkunden sind nicht in jedem Fall streng nach ihrem Wortlaut anzuwenden; es kommt auf die Art der Eintragung und ihren Zweck an. Ist etwa die Heftung so ausgeführt, dass eine nachträgliche Veränderung praktisch ausgeschlossen ist, wird der Antrag deswegen nicht abgewiesen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 10.04.2018 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

§ 27 Abs 1 GBG ist dann nicht im strengsten Sinn ihres Wortlautes zu verstehen, wenn dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der Art der Eintragung und ihres Zweckes nicht geboten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110534 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsgegner Wiederholter Antrag nach Abweisung im Grundbuch

Nein. Auch ein abweisender Beschluss im Grundbuchsverfahren wird endgültig. Solange sich der Grundbuchsstand und die Urkunden nicht geändert haben, ist ein neuerlicher Antrag zurückzuweisen; eine zusätzliche rechtliche Begründung allein genügt nicht.

günstig für Antragsgegner Rechtskraft abweisender Grundbuchsbeschlüsse

Nein. Weist das Grundbuchsgericht einen Antrag ab, wird diese Entscheidung nicht nur formell, sondern auch inhaltlich verbindlich. Diese Wirkung trifft aber nur die am Grundbuchsverfahren Beteiligten, nicht jeden Dritten.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Prüfungsumfang des Grundbuchsgerichts
Eigentum und Grundbuch · Formulierung des Grundbuchsantrags
Eigentum und Grundbuch · Öffentliche Urkunden im Grundbuchsverfahren
Eigentum und Grundbuch · Neuer Antrag nach Abweisung im Grundbuch