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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 20.02.2020 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 223/19h

Worum es ging: Was passiert, wenn ich mein Vorkaufsrecht ausübe?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Dann entsteht zwischen Ihnen und dem Verpflichteten ein eigener Kaufvertrag mit demselben Inhalt wie jener mit dem Dritten. Sie treten nicht in den Vertrag mit dem Dritten ein, und der Eigentümer muss auch nicht dieselbe Vertragsform wählen wie dort. Bei einer Liegenschaft ist auf Unterfertigung einer grundbuchsfähigen Urkunde bestimmten Inhalts zu klagen.

Ist unklar, ob überhaupt ein Fall vorliegt, in dem Ihr Vorkaufsrecht greift, darf das Grundbuchsgericht den neuen Eigentümer nicht eintragen. Ihr eingetragenes Vorkaufsrecht wirkt dann wie ein Verbot, die Liegenschaft zu veräußern, und das Gericht muss das von sich aus beachten. Solche Zweifelsfragen werden nicht im Grundbuchsverfahren geklärt, sondern in einem eigenen Verfahren.

Nein. Sie dürfen weiterhin verkaufen; das Vorkaufsrecht schränkt Ihre Freiheit dazu nicht ein. Vorgegeben ist zunächst nur die Person des Käufers, nämlich der Vorkaufsberechtigte. Ein solches Recht kann auch im Rahmen eines Bestandvertrags vereinbart und durch Eintragung ins Grundbuch verstärkt werden.

Ja. Bestehen berechtigte Bedenken, dass mit dem Antrag ein Umgehungsgeschäft verwirklicht werden soll, ist er abzuweisen. Das gilt etwa, wenn statt eines nicht durchsetzbaren Kaufvertrags eine Hypothek eingetragen werden soll und damit wirtschaftlich ein ähnlicher Erfolg erreicht wird.

Beim Vorkaufsrecht muss Ihnen der Eigentümer die Sache anbieten, bevor er sie an jemand anderen verkauft. Liegt bereits ein bindendes Angebot eines Käufers vor, können Sie durch eine einseitige Erklärung an dessen Stelle treten; der Eigentümer und der Käufer müssen dabei nicht mitwirken. Das Recht ist an Ihre Person gebunden.

Die Beschränkung des Wohnungseigentumsgesetzes gilt nicht nur, wenn Wohnungseigentum erstmals begründet wird, sondern auch für den Erwerb von einem Vorgänger innerhalb der Dreijahresfrist. Frühere gegenteilige Nebenbemerkungen des Obersten Gerichtshofs werden nicht mehr aufrechterhalten.

Nicht solange die dreijährige Wartefrist läuft. In den ersten drei Jahren nach Begründung von Wohnungseigentum dürfen Abstellplätze nur Personen erwerben, denen auch eine Wohnung oder ein Geschäftsraum im Haus gehört. In dieser Zeit kann für einen anderen auch kein Vorkaufsrecht eingetragen werden.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1072 ABGB § 431 GBG 1955 § 122 GBG 1955 § 94 WEG 2002 § 5 WEG 2002 § 58

Entscheidungstext

35 Absätze, 12.578 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.02.2020

Geschäftszahl

5Ob223/19h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. G*, 2. Mag. J*, beide *, und 3. A*, alle vertreten durch Mag. Harald Stockinger, öffentlicher Notar in Wien, wegen Einverleibung eines Vorkaufsrechts, über den Revisionsrekurs der Antragsteller gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 24. Oktober 2019, AZ 47 R 258/19t, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Liesing vom 13. August 2019, TZ 2434/2019, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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