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Läuft die Frist, wenn der Beschluss falsch zugestellt wurde?

günstig für Empfänger betrifft Parteien, Beteiligte, Empfänger
Nein. Die Frist für ein Rechtsmittel beginnt nur zu laufen, wenn die Zustellung wirksam war. War sie mangelhaft, hat die Frist gar nicht begonnen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 04.02.2021 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Voraussetzung für den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist ist, dass die Zustellung rechtswirksam war; eine mangelhafte Zustellung setzt die Rechtsmittelfrist nicht in Gang (JBl 1970,263)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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