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Kann das höhere Gericht in meiner Grundbuchsache noch nachforschen?

betrifft Antragsteller, Rekurswerber, Eigentümer
Nein. Das Rekursgericht entscheidet allein nach dem, was im Akt liegt. Es darf den angefochtenen Beschluss nicht aufheben, damit erst noch Erhebungen durchgeführt werden. Nur ausnahmsweise, etwa bei einer bloß formalen Abweisung, kommt eine Aufhebung in Betracht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 23.02.2023 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Das Rekursgericht hat in Grundbuchssachen nur auf Grund des Akteninhaltes zu entscheiden und ist nicht berechtigt, den angefochtenen Beschluß zur Durchführung sachlicher Erhebungen aufzuheben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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