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Darf eine zweite Rangordnung angemerkt werden, obwohl die erste läuft?

günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Verkäufer, Banken
Ja. Das Gesetz verbietet nicht, dass mehrere Rangordnungen nebeneinander bestehen, auch wenn sich ihre Laufzeiten überschneiden. Sie müssen dafür kein besonderes rechtliches Interesse darlegen, und es spielt keine Rolle, ob sich am Grundbuchstand etwas geändert hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Um die Anmerkung der Rangordnung kann auch dann angesucht werden, wenn noch wirksame Rangordnungen im Grundbuche eingetragen sind. Zur Erwirkung eines weiteren Rangordnungsbescheides solcher Art ist es nicht erforderlich, das rechtliche Interesse gesondert und ausdrücklich darzulegen. Es ist auch irrelevant, dass zwischen den Rangordnungsanmerkungsgesuchen keine Veränderung im Grundbuchsstand erfolgte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060837 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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