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Kann eine schon erfolgte Eintragung nachträglich den besseren Rang bekommen?

betrifft Käufer, Liegenschaftseigentümer, Pfandgläubiger
Ja. Solange die Anmerkung der Rangordnung noch wirksam ist, können Sie unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses anmerken lassen, dass einer früheren Eintragung der angemerkte Rang zukommt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 23.02.2016 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Innerhalb der Wirksamkeit der Anmerkung der Rangordnung kann unter Vorlage des Rangordnungsbeschlusses in Ansehung einer früheren Eintragung die Anmerkung erwirkt werden, daß ihr die angemerkte Rangordnung zukomme.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060891 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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