Zum Inhalt springen

Wann werde ich beim Wohnungskauf tatsächlich Eigentümer?

betrifft Käufer, Verkäufer, Wohnungseigentümer
Erst mit der Eintragung Ihres Eigentums im Grundbuch. Auch wenn eine Rangordnung angemerkt wurde, wirkt die Eintragung nicht auf den Zeitpunkt dieser Anmerkung zurück. Ihr Eigentumsrecht genießt aber den angemerkten Rang.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Das Eigentum wird erst mit der Einverleibung erworben, weil die Eintragung nicht auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückwirkt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Ende des Mietvertrags bei Hauskauf
Wohnungseigentum · Vormerkung und Wohnungseigentum
Exekution · Eigentumserwerb des Erstehers bei Versteigerung
Erbrecht · Erbteilung und Eigentumserwerb
Wohnungseigentum · Grundbuchanmerkung für Wohnungskäufer