Wann werde ich beim Wohnungskauf tatsächlich Eigentümer?
betrifft Käufer, Verkäufer, Wohnungseigentümer
Erst mit der Eintragung Ihres Eigentums im Grundbuch. Auch wenn eine Rangordnung angemerkt wurde, wirkt die Eintragung nicht auf den Zeitpunkt dieser Anmerkung zurück. Ihr Eigentumsrecht genießt aber den angemerkten Rang.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Das Eigentum wird erst mit der Einverleibung erworben, weil die Eintragung nicht auf den Zeitpunkt der Anmerkung der Rangordnung zurückwirkt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Eigentumsrecht genießt aber den angemerkten Rang.OGH 5 Ob 74/13p, 16.05.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060839 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 5 Ob 129/17g, 29.08.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 53
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 25 · Eigentümerversammlung
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