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Ab wann gehört mir die Wohnung aus der Erbteilung?

günstig für Erbe betrifft Erben, Miterben, Wohnungseigentümer
Haben die Erben schon vor der Einantwortung vereinbart, wer welchen Teil des Nachlasses erhält, erwerben Sie das Eigentum daran bereits mit der rechtskräftigen Einantwortung. Die Eintragung im Grundbuch hält das dann nur noch fest. Wird die Aufteilung erst nach der Einantwortung geändert, brauchen Sie für den Eigentumserwerb dagegen die Eintragung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (6 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1981)

Wird einem Miterben mit Berufung auf die vor der Einantwortung bereits vorgenommene Erbteilung, die der Unteilbarkeit des mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentums Rechnung tragend, dem Miterben diesen Anteil überlässt, eingeantwortet, so erwirbt er daran Eigentum nicht erst mit der Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Grundbuch, sondern bereits mit der Rechtskraft der Einantwortung. Hingegen gibt die nach Rechtskraft der Einantwortung getroffene Vereinbarung, das ursprüngliche Erbenübereinkommen zu berichten und abzuändern, nur einen Titel zum Eigentumserwerb an den mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteilen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008347 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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