Kann ich nach einer Anzeige den Grundbucheintrag streitig anmerken?
günstig für Eigentümer betrifft Grundeigentümer, Käufer, Geschädigte
Nur dann, wenn die angezeigte strafbare Handlung mit der Eintragung so zusammenhängt, dass diese aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen ungültig wäre. Eine Strafanzeige allein genügt für die Anmerkung nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Zwischen der Einverleibung und der angezeigten strafbaren Handlung muß ein Zusammenhang bestehen, der aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen die Ungültigkeit der Einverleibung nach sich ziehen würde.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060860 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 196/18m, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 222/15f, 25.01.2016, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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