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Bekomme ich einen neuen Rangordnungsbescheid, wenn meiner verloren ging?

betrifft Liegenschaftseigentümer, Verkäufer, Käufer
Nein. Von diesem Beschluss wird nur eine einzige Ausfertigung erteilt. Ist sie einmal aus dem Verfügungsbereich des Gerichts, kann sie nicht durch eine zweite ersetzt werden, gleichgültig ob sie auf dem Postweg oder durch einen Zustellfehler verloren ging. Sonst wäre Missbrauch möglich.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die abhanden gekommene Ausfertigung kann nicht durch eine Zweitausfertigung ersetzt werden, sobald das Original der Ausfertigung nicht mehr der Verfügung des Grundbuchsgerichtes unterworfen ist. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die erteilte Ausfertigung noch bei der Zustellabteilung, auf dem Postwege oder etwa infolge bei der Zustellung unterlaufener Fehler nicht in die richtigen Hände gelangt ist, weil sonst ein Mißbrauch nicht ausgeschlossen werden könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060874 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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